Obdachlose und Flüchtlinge, die arbeiten, müssen für eine Unterkunft in Heitersheim weniger zahlen. Dagegen hatte das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald einen Antrag gestellt. Und ist gescheitert.
Der Verwaltungsgerichtshof des Landes hat den Normenkontrollantrag des Landratsamts gegen Heitersheim abgewiesen. Es muss die Verfahrenskosten tragen. Eine Revision wird nicht zugelassen. Anlass war die Satzung der Stadt, mit der sie von denjenigen Geflüchteten und Obdachlosen weniger Gebühr für eine Unterkunft verlangt, die arbeiten oder eine ...