Rat genehmigt die Annahme von Spenden

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In der letzten Gemeinderatsitzung in Eichstetten wurde über die Annahme von Spenden abgestimmt. Nach dem Paragraphen 78, Absatz 4 der Gemeindeordnung darf eine Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben beteiligen. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat. Für die Freiwillige Feuerwehr sind insgesamt drei Spenden mit einer Summe von 1.950 Euro eingegangen. 1.400 Euro kamen von der Volksbank Breisgau-Nord, 500 Euro von der Transportgesellschaft Streck und 50 Euro von einer anonymen Spenderin. Die Spenden waren für die Feuerwehr und die Kindergruppe gedacht. Der Beschluss des Gemeinderates, die Spenden anzunehmen, erfolgte einstimmig.
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