Quasselstrippen werden gekappt

Ab 1. Februar gilt das Handyverbot für Autofahrer / Freisprecheinrichtungen gibt es viele, aber Qualität hat ihren Preis.
Freispruch für Autofahrer: Vom 1. Februar an gilt am Steuer ein absolutes Handyverbot. Telefoniert werden darf während der Fahrt nur noch mit einer Freisprecheinrichtung. Wer sein Mobiltelefon dennoch ans Ohr hält, muss dann vom 1. April an mit einem Bußgeld von 60 Mark rechnen. Das Verbot gilt auch für Radfahrer. Sie müssen die Hälfte bezahlen.