Interview
Rechtsprofessorin Tatjana Hörnle erklärt, was "Nein heißt Nein" in der Praxis bedeutet
Nun werden die Forderungen der Frauenbewegung doch noch im Sexualstrafrecht verankert. Im Gespräch mit Christian Rath erklärt Tatjana Hörnle, was sich dadurch jetzt ändert. Die Berliner Strafrechtsprofessorin gilt als die führende Sexualstrafrechtlerin in Deutschland.
Hörnle: Künftig ist es bereits strafbar, wenn der Täter sexuelle Handlungen am Opfer gegen dessen "erkennbaren Willen" ausübt.
BZ: Und das ist neu?
Hörnle: Ja. Bisher war für die sexuelle Nötigung und ...