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Interview

Rechtsprofessorin Tatjana Hörnle erklärt, was "Nein heißt Nein" in der Praxis bedeutet

Christian Rath
  • Di, 05. Juli 2016
    Deutschland

Nun werden die Forderungen der Frauenbewegung doch noch im Sexualstrafrecht verankert. Im Gespräch mit Christian Rath erklärt Tatjana Hörnle, was sich dadurch jetzt ändert. Die Berliner Strafrechtsprofessorin gilt als die führende Sexualstrafrechtlerin in Deutschland.

Tatjana Hörnle  | Foto: Humboldt-Universität
Tatjana Hörnle Foto: Humboldt-Universität
BZ: Frau Hörnle, was bedeutet "Nein heißt Nein" im Sexualstrafrecht?
Hörnle: Künftig ist es bereits strafbar, wenn der Täter sexuelle Handlungen am Opfer gegen dessen "erkennbaren Willen" ausübt.
BZ: Und das ist neu?
Hörnle: Ja. Bisher war für die sexuelle Nötigung und ...

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