Regeln und Ausnahmen irritieren die Menschen beim Grenzübertritt
Zum Hundeplatz, Arzt oder Flughafen in die Schweiz: Die Unsicherheit der Menschen am Hochrhein ist bei den geltenden Corona-Regeln und Ausnahmen zum Grenzübertritt weiterhin groß.
Ein Beamter der Bundespolizei kontrolliert am Grenzübergang Weil am Rhein an der A5 einen aus der Schweiz einreisenden Autofahrer. Foto: Philipp von Ditfurth (dpa)
Bei der Einreise in der Schweiz gelten zwar für die Bewohner der deutschen Seite des Hochrheins keine Beschränkungen, doch bei der Rückkehr ins Heimatland kommen die Quarantäneregelungen des Landes zum Tragen. Grundsätzlich gilt bei der Rückkehr aus der Schweiz eine Quarantänepflicht von zehn Tagen.
Doch ...