Regierung muss Afghanen mit Zusage Visa erteilen
Die Bundesregierung will das Aufnahmeprogramm für gefährdete Afghanen beenden. Einige der Betroffenen haben aber bereits eine Zusage. Eine Gerichtsentscheidung zwingt nun zum Handeln.
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Damit war der Eilantrag der Juradozentin und ihrer 13 Familienangehörigen, die in Pakistan auf Visa warten, in erster Instanz erfolgreich. Das Auswärtige Amt ist nun laut einer Gerichtssprecherin verpflichtet, sofort zu handeln. Gegen den Beschluss kann jedoch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. Sollte die Behörde das tun, könnte es zu Verzögerungen kommen. Aus dem Auswärtigen Amt hieß es, die Bundesregierung prüfe den Beschluss. Zugleich wurde darauf hingewiesen, dass dieser noch nicht rechtskräftig sei.
In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich CDU, CSU und SPD darauf geeinigt, keine neuen freiwilligen Aufnahmeprogramme des Bundes für bestimmte Gruppen von Schutzbedürftigen mehr zu starten. Auch die Beendigung des Aufnahmeprogramms für Afghanen wurde als Ziel formuliert. Dass zumindest einige Politiker, die an den Koalitionsverhandlungen beteiligt waren, Zweifel hatten, dass dies vor Gericht Bestand haben würde, lässt sich aber schon an der Formulierung im Vertrag ablesen. Darin heißt es: "Wir werden freiwillige Bundesaufnahmeprogramme soweit wie möglich beenden (zum Beispiel Afghanistan) und keine neuen Programme auflegen."
Die Richter betonten, dass die Bundesregierung frei darüber entscheiden kann, ob sie das Aufnahmeverfahren für afghanische Staatsangehörige beenden will. Auch könne sie von neuen Aufnahmezusagen absehen. Im vorliegenden Fall könnten sich die Betroffenen jedoch auf die bereits gemachten Zusagen berufen. Laut Auswärtigem Amt warten 2400 Menschen in Pakistan darauf, dass sie ein Visum bekommen. Betroffen davon sind demnach etwa Menschen, die sich für Gleichberechtigung und Demokratie eingesetzt haben.