Sie müssen vom Jahr 2016 an für ihr Ruhegeld keine Steuern mehr in Deutschland zahlen, sondern in Frankreich.
KEHL/STRASSBURG. Seit 2005 besteuern die deutschen Finanzbehörden Rentenbezüge, auch von Beziehern im Ausland. Für Zehntausende ehemalige Grenzgänger aus Frankreich bedeutete das eine für sie überraschende Situation. Ihre Einkommenssteuer hatten sie früher am Wohnort entrichtet. Jetzt verlangte das deutsche Finanzamt von ihnen plötzlich Steuern auf ihre ...