Wenn sich ein Strafrichter auf Facebook besonders straflustig präsentiert, kann er wegen möglicher Befangenheit abgelehnt werden. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof.
Am Landgericht Rostock wurde im Januar 2015 gegen zwei Männer wegen erpresserischen Menschenraubs verhandelt. Zufällig stieß ein Verteidiger auf ...