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BGH-Urteil

Richter müssen auch im Internet neutral bleiben

Christian Rath
  • Mi, 24. Februar 2016, 00:00 Uhr
    Deutschland

Wenn sich ein Strafrichter auf Facebook besonders straflustig präsentiert, kann er wegen möglicher Befangenheit abgelehnt werden. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof.

Wenn sich ein Strafrichter auf Faceboo...glicher Befangenheit abgelehnt werden.  | Foto: dpa
Wenn sich ein Strafrichter auf Facebook besonders straflustig präsentiert, kann er wegen möglicher Befangenheit abgelehnt werden. Foto: dpa
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