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Richter schützen Rundfunk

Christian Rath
  • Mi, 12. September 2007
    Deutschland

     

Bundesverfassungsgericht weist den Ländern Fehler bei der Festsetzung der Gebühren nach.

KARLSRUHE. Bei der jüngsten Festsetzung der Rundfunkgebühren haben die Länder das Grundgesetz verletzt. Das entschied gestern das Bundesverfassungsgericht und gab damit einer Klage von ARD, ZDF und Deutschlandfunk statt. Die Sender bekommen deshalb aber nicht mehr Geld und die Bürger müssen vorerst nicht mehr bezahlen.

Die Rundfunkgebühren werden erst wieder 2009 angehoben, im Rahmen des üblichen Turnus’. ...

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