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Richter stärken Rechte von Reisenden

  • dpa

  • Do, 18. Januar 2018
    Wirtschaft

     

Bundesgerichtshof: Wenn die Hauptattraktionen eines Urlaubs wegfallen, dürfen Verbraucher die Buchung kostenlos stornieren.

Eine China-Reise ohne Besuch der Verbo...eking wäre für viele nicht komplett.    | Foto: dpa
Eine China-Reise ohne Besuch der Verbotenen Stadt in Peking wäre für viele nicht komplett. Foto: dpa

KARLSRUHE (dpa). Peking ohne Verbotene Stadt und Platz des Himmlischen Friedens? Wenn solch weltberühmte Sehenswürdigkeiten plötzlich aus dem Besichtigungsprogramm einer Reise gestrichen werden, dürfen Kunden kostenlos zurücktreten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden.

Der Wegfall der beiden zentralen Besichtigungen sei als erheblicher Mangel einzustufen, was den kostenfreien Rücktritt von der gebuchten Tour rechtfertige, heißt es in einer Mitteilung des ...

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