Amtsgericht

Richterin spricht Türsteher vom Vorwurf der Körperverletzung frei

Amtsgericht Kenzingen geht von vermeintlicher Notwehr aus / Reaktion auf Berührung.  

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KENZINGEN. Eine große Klappe und fragwürdiges Verhalten hat dem Besucher einer Diskothek einen gebrochenen Kiefer und eine Schädelprellung eingebracht. Ein Türsteher dieser Diskothek soll schuld gewesen sein, dass der Gast danach sechs Wochen lang nur noch flüssige Nahrung zu sich nehmen konnte. Dafür musste sich der Türsteher vor dem Kenzinger Amtsgericht verantworten.

Für die Staatsanwaltschaft und die Anwältin des vermeintlichen Opfers war der Fall klar: Körperverletzung aus nichtigem Anlass. Das sollte dem Angeklagten nach dem Dafürhalten der Staatsanwaltschaft 1200 Euro Strafe einbringen. Der Anwältin war das noch zu wenig. Aber ...

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