Freispruch oder Knast?
Die Prozessparteien im Riegeler Neonazi-Prozess haben ihre Plädoyers gehalten / Urteil wird am Freitag erwartet.

RIEGEL/FREIBURG. Die Neuauflage des Neonazi-Prozesses steht vor dem Abschluss. Am Mittwoch haben Staatsanwalt, Nebenkläger und Verteidiger ihre Plädoyers gehalten. Am Freitag, 31. Januar, könnte Richter Arne Wiemann das Urteil verkünden. Dann wird klar sein, ob das Freiburger Landgericht den Vorfall am 1. Oktober 2011 für Notwehr hält, für eine gefährliche Körperverletzung oder eine versuchte Tötung. Der Angeklagte, ein 31-jähriger Neonazi aus der Ortenau, hatte einen Angehörigen der linken Szene auf dem Riegeler Pendlerparkplatz mit seinem Auto angefahren und schwer verletzt.
Der Prozesstag beginnt mit einer halben Stunde Verspätung. Besprechung im Richterzimmer. Dann liest Wiemann das Ergebnis eines DNA-Gutachtens vor: Die Haare, die auf dem Frontspoiker des Autos des Angeklagten gefunden wurden, stammen vom Geschädigten. Was die Ulmer Rechtsmediziner herausgefunden haben, ist wichtig für die Kernfrage des Verfahrens: Hat der Angeklagte sein Opfer ...