Bundesgerichtshof

Rocker dürfen in die Kutte schlüpfen

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe urteilt, dass das Anziehen der Lederwesten von Hells Angels und Co. nicht strafbar ist.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Auch die Bandidos dürfen nun wieder ihre Kutten anlegen.   | Foto: dpa
Auch die Bandidos dürfen nun wieder ihre Kutten anlegen. Foto: dpa

KARLSRUHE (dpa). Sie kamen ohne ihre Kutten – und brausten mit ihnen wieder davon. Im Kampf um Club-Embleme wie den Mexikaner mit Säbel der Bandidos oder den geflügelten Totenkopf der Hells Angels haben Rocker vorerst einen Sieg errungen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Donnerstag ist das Tragen der symbolträchtigen Lederwesten nicht strafbar, selbst wenn einzelne Ortsgruppen ihres Clubs verboten sind. Dank einer Lücke im Vereinsgesetz.

Kurzfristig ist es ein Erfolg für die Rocker in Deutschland – und ein Schlag für die Sicherheitsbehörden, die ihnen bundesweit mit Verboten ans Leder wollen. Baden-Württembergs Innenminister Reinhold Gall ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel