43-Jähriger vom Amtsgericht Schopfheim wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und vorsätzlicher Körperverletzung zu Geldstrafe verurteilt.
SCHOPFHEIM (edi). Weil er am 18. August 2013 mit seinem Motorroller ohne Fahrerlaubnis und zudem in Schlangenlinien zwischen Gündenhausen und Langenau unterwegs war, brachte ein 43-jähriger Geschäftsmann einen überholenden Motorradfahrer zu Fall und musste sich deshalb vor dem Amtsgericht Schopfheim wegen Fahrens ...