Es geht um 86 Cent: Sachsen-Anhalt hat die geplante Anhebung des Rundfunkbeitrags blockiert. Das geht so nicht, sagt das Bundesverfassungsgericht. Die Entscheidung hat Folgen für die Verbraucher.
Das Bundesverfassungsgericht hat die von Sachsen-Anhalt blockierte Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro mit Wirkung zum 20. Juli vorläufig in Kraft gesetzt. In ihrer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden von ARD, ZDF und Deutschlandradio erklärten die Richter die ausgebliebene Abstimmung des Landtags über den ...