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Sanierung der Kesslergruben: Landratsamt kündigt Sofortvollzug an

Ralf H. Dorweiler
  • Mi, 05. November 2014
    Grenzach-Wyhlen

Einsprüche gegen für November angekündigte Bescheide der Kesslergrubensanierung sollen keine aufschiebende Wirkung haben

Die Kesslergrube aus der Vogelperspektive, aufgenommen noch im Oktober.   | Foto: Erich Meyer
Die Kesslergrube aus der Vogelperspektive, aufgenommen noch im Oktober. Foto: Erich Meyer

GRENZACH-WYHLEN. Noch liegen die Anträge zur Sanierung der Kesslergrube beim Landratsamt Lörrach als Genehmigungsbehörde. Mit den Bescheiden über die Sanierung der beiden Perimeter ist noch in diesem Monat zu rechnen. Das Landratsamt wird sogenannten "Sofortvollzug" anordnen. Das heißt, Widersprüche gegen die Entscheidung des Landratsamts haben keine aufschiebende Wirkung.

Roche hat für die Sanierung von Perimeter 1 der Kesslergrube beantragt, die Altlasten total ausheben zu können, während die BASF ihren Perimeter 2 umspunden und abdecken möchte. Beide ...

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