Hintergrund
Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger: Im schlimmsten Fall ist die Wohnung weg

Hartz-IV-Empfänger sind verpflichtet, sich im Gegenzug für die erhaltene finanzielle Unterstützung des Steuerzahlers darum zu bemühen, ihre Hilfebedürftigkeit schnellstmöglich zu beenden.
Im schlimmsten Fall ist die Wohnung weg
Bleibt ein Bezieher der Grundsicherung einem Beratungsgespräch im Jobcenter unentschuldigt fern, und kann er auf Nachfrage keinen triftigen Grund dafür ...
Bleibt ein Bezieher der Grundsicherung einem Beratungsgespräch im Jobcenter unentschuldigt fern, und kann er auf Nachfrage keinen triftigen Grund dafür ...