Satzung für die Feuerwehr
Gemeinde Bahlingen schafft rechtliche Grundlage für Entschädigung / Defizit im Gemeindewald.
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BAHLINGEN. Die Gemeinde Bahlingen hat eine Satzung erlassen, die die Entschädigung von Feuerwehrangehörigen regelt. Thema der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Montagabend (siehe bereits BZ vom Mittwoch) war auch der Forstbetriebsplan für 2016.
"Die Einführung einer Entschädigungssatzung für Feuerwehrangehörige war längst überfällig", begrüßte Albert Mießmer (FAB) den einstimmigen Beschluss des Gemeinderats, ...