Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
Dreckige Schuhe sind zur Zeit nicht zu vermeiden – und auch das dreckige Treppenhaus nicht. Wer es wann sauber macht, sollte im Mietvertrag geregelt sein. Foto: fotolia/tinadefortunata
Ob der Mieter zur Reinigung des Treppenhauses und sonstiger Gemeinschaftsflächen verpflichtet ist, hängt davon ab, was der Mietvertrag sagt. Ohne eine vertragliche Grundlage ist der Mieter zu nichts verpflichtet. Schweigt sich der Vertrag aus, ist die Reinigung Sache des Vermieters, der im ...