Das Gericht hat im Scheunenbrandprozess die Öffentlichkeit zum Teil ausgeschlossen. Das mag manche enttäuscht haben. BZ-Redakteur Patrik Müller findet die Entscheidung trotzdem richtig.
Ein Richter darf die Öffentlichkeit ausschließen. Manchmal muss er es sogar. Für eine vergewaltigte ...