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Scheunenbrand-Prozess: Die Öffentlichkeit darf viel wissen – aber nicht alles

Patrik Müller
  • Do, 27. Februar 2020, 21:42 Uhr
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BZ-Plus Das Gericht hat im Scheunenbrandprozess die Öffentlichkeit zum Teil ausgeschlossen. Das mag manche enttäuscht haben. BZ-Redakteur Patrik Müller findet die Entscheidung trotzdem richtig.

Herbolzheimer Feuerwehrleute löschen e...ne in der Bismarckstraße (Archivfoto).  | Foto: Feuerwehr Herbolzheim
Herbolzheimer Feuerwehrleute löschen eine brennende Scheune in der Bismarckstraße (Archivfoto). Foto: Feuerwehr Herbolzheim
Ein Richter darf die Öffentlichkeit ausschließen. Manchmal muss er es sogar. Für eine vergewaltigte ...

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