Schneisen durch Paragrafendschungel

Vor dem Verbandstag der südbadischen Fußballer wurden Mängel in der Spielordnung behoben / Hirt stellt sich zur Wiederwahl.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Antragsteller für den FV Brombach beim...: Vorsitzender Karl-Frieder Sütterlin   | Foto: kaufhold
Antragsteller für den FV Brombach beim Verbandstag: Vorsitzender Karl-Frieder Sütterlin Foto: kaufhold

FUSSBALL. Als Rechtsanwalt wird Alfred Hirt nahezu täglich mit Gesetzesfragen konfrontiert. Als Präsident des Südbadischen Fußball-Verbandes (SBFV) hätte der frühere Schiedsrichter aus Volkersthausen in seiner ersten Amtszeit sicher gerne weniger juristische Scharmützel ausgefochten. Doch die Punktabzüge infolge fehlerhafter Spielerpässe von Vertragsspielern sowie das Durcheinander bei den Aufstiegsspielen zwangen Hirt in den vergangenen drei Jahren immer wieder tief in den Paragrafendschungel der eigenen Spiel- und Rechtsordnung. Am Samstag stellt sich Hirt auf dem Verbandstag in Bühl zur Wiederwahl.

Und weil der SBFV lediglich alle drei Jahre seine Vereine zur großen Zusammenkunft bittet, gibt es von 10 Uhr an im Bürgerhaus am Neuen Markt eine Menge zu tun. Drei Themenkomplexe dürften von besonderem Interesse sein: die Wahlen des Vorstandes, die Änderung der Satzung und Spielordnung sowie die Anträge der Vereine, ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel