Hauptstraßen-Sperrung weiter offen

Gemeinderat rückt nicht grundsätzlich von seinem Sperrungsbeschluss ab, sondern erteilt stattdessen nun einen Prüfauftrag.
SCHOPFHEIM. Weiter offen ist das Thema Hauptstraßen-Teilsperrung zur Samstagsmarktzeit. Der Gemeinderat hat seinen Beschluss nicht zurückgenommen. Allerdings: Weil er eine Sperrung formal nicht beschließen kann, hat er nun die Stadtverwaltung beauftragt, eine erneute Prüfung durch die Untere Verkehrsbehörde zu veranlassen – um von ihr eine "Entscheidung zu bekommen, die rechtsmittelfähig" ist. Das heißt: Die gegebenenfalls von einer höheren Instanz – dem Regierungspräsidium Freiburg – überprüft werden kann.