Das Amtsgericht kann 52-Jährigem die Urheberschaft von Nazi-Symbolen nicht nachweisen.
. Der Vorwurf gegen einen 52-Jährigen lautete Verunglimpfung des Staates durch die Verwendung rechtsextremer Symbole auf Plakaten und auf dem Parkplatz vor einem Einkaufsmarkt in Ortenberg sowie Beleidigungen gegen die frühere Bundesregierung und die Kanzlerin. Eine ...