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Schützenhilfe vom Land

Hrvoje Miloslavic
  • Sa, 21. März 2015
    Bad Säckingen

Neues Jagdgesetz regelt fortan auch die Fütterung von Schwänen / Aufatmen in Wallbach.

Ab dem 1. April dürfen nur noch befugt... Jagdbehörde Schwäne im Land füttern.   | Foto: Archivfoto: Michael Krug
Ab dem 1. April dürfen nur noch befugte Personen auf Anordnung der Jagdbehörde Schwäne im Land füttern. Foto: Archivfoto: Michael Krug

BAD SÄCKINGEN-WALLBACH. Die Diskussion um das Schwanenfütterungsverbot in der Wehramündung scheint zu einem Ende zu kommen. Grund dafür ist allerdings nicht die Aufnahme des Verbotes in die städtische Polizeiordnung, wie sie vom Wallbacher Ortsvorsteher Fred Thelen seit längerem angestrebt wird. Unerwartete Schützenhilfe kommt vom Land: Am 1. April tritt das neue Jagd- und Wildtiermanagementgesetz in Kraft.

Befürworter der Fütterung dürfte insbesondere Paragraph 33, Absatz 4 des Gesetzes interessieren: Danach ist das ...

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