Schützenhilfe vom Land
Neues Jagdgesetz regelt fortan auch die Fütterung von Schwänen / Aufatmen in Wallbach.
BAD SÄCKINGEN-WALLBACH. Die Diskussion um das Schwanenfütterungsverbot in der Wehramündung scheint zu einem Ende zu kommen. Grund dafür ist allerdings nicht die Aufnahme des Verbotes in die städtische Polizeiordnung, wie sie vom Wallbacher Ortsvorsteher Fred Thelen seit längerem angestrebt wird. Unerwartete Schützenhilfe kommt vom Land: Am 1. April tritt das neue Jagd- und Wildtiermanagementgesetz in Kraft.
Befürworter der Fütterung dürfte insbesondere Paragraph 33, Absatz 4 des Gesetzes interessieren: Danach ist das ...