Schuppen wie Häuser
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Von einem Zuhörer ist die Rechtmäßigkeit des Einzäunens von Grundstücken im offenen Gelände sowie die zunehmende Zahl von Geräteschuppen in der Feldflur hinterfragt worden. Letztere hätten vielfach die Ausmaße von Wochenendhäusern angenommen. Während das Einzäunen von Grundstücken verboten sei, stelle der Bau von Geräteschuppen tatsächlich eine rechtliche Grauzone dar, weil die Gemeinde Friesenheim keine darauf bezogene Satzung erlassen habe und die Bestandsgebäude bislang nicht erfasst worden seien, erklärte Ortsvorsteher Kadenbach, der auf ähnlich gelagerte Fälle in Ettenheim hinwies.