Das Amtsgericht Schönau spricht den Besitzer einer Shisha-Bar, der gegen das Waffenrecht verstoßen haben soll, mangels Beweisen frei. Die Beweislage war undurchsichtig wie abenteuerlich.
Auch am dritten Verhandlungstag vor dem Amtsgericht Schönau konnte nicht eindeutig geklärt werden, ob der Besitzer einer Shisha-Bar mit Spielothek im Wiesental wegen des Besitzes einer nicht genehmigten halbautomatischen Handfeuerwaffe ...