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Urteil in Schönau

Schusswaffe ist unauffindbar – Amtsgericht spricht Shisha-Bar-Besitzer frei

  • Sa, 05. Dezember 2020, 05:52 Uhr
    Schönau

     

BZ-Plus Das Amtsgericht Schönau spricht den Besitzer einer Shisha-Bar, der gegen das Waffenrecht verstoßen haben soll, mangels Beweisen frei. Die Beweislage war undurchsichtig wie abenteuerlich.

  | Foto: Proxima Studio / stock.adobe.com
Foto: Proxima Studio / stock.adobe.com
Auch am dritten Verhandlungstag vor dem Amtsgericht Schönau konnte nicht eindeutig geklärt werden, ob der Besitzer einer Shisha-Bar mit Spielothek im Wiesental wegen des Besitzes einer nicht genehmigten halbautomatischen Handfeuerwaffe ...

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