Urteil in Schönau

Schusswaffe ist unauffindbar – Amtsgericht spricht Shisha-Bar-Besitzer frei

BZ-Plus Das Amtsgericht Schönau spricht den Besitzer einer Shisha-Bar, der gegen das Waffenrecht verstoßen haben soll, mangels Beweisen frei. Die Beweislage war undurchsichtig wie abenteuerlich.  

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Auch am dritten Verhandlungstag vor dem Amtsgericht Schönau konnte nicht eindeutig geklärt werden, ob der Besitzer einer Shisha-Bar mit Spielothek im Wiesental wegen des Besitzes einer nicht genehmigten halbautomatischen Handfeuerwaffe ...

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