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Schutt im FFH-Gebiet am Schacht

Ralf H. Dorweiler
  • Sa, 27. Februar 2010
    Grenzach-Wyhlen

Die Lagerung von Asphaltbruch überschreitet Grenze des Naturschutzgebietes / Unternehmen legen Genehmigung vor.

Rot eingezeichnet ist die Grenze des F...eyer/Ralf  Dorweiler</BZ-FotoNurRepro>  | Foto: Erich Meyer
Rot eingezeichnet ist die Grenze des FFH-Gebiets. Deutlich sichtbar ist, dass diese Grenze weit überschritten wird. Das kleine Bild zeigt einen Ausschnitt des Geländes, das kaum noch an ein Naturschutzgebiet denken lässt. BZ/Erich Meyer/Ralf Dorweiler Foto: Erich Meyer

GRENZACH-WYHLEN. Wieder gibt es Schlagzeilen aus dem Gelände am Schacht. Nachdem das Asphaltmischwerk im vergangenen Jahr seinen Brenner ungenehmigt mit Braunkohlestaub betrieben hat, sieht es nun so aus, als befände sich Lagermaterial der Firmen Asphaltmischwerk und Baustoffrecycling im Gebiet eines ausgewiesenen FFH-Gebiets. Die Unternehmen zeigen sich jedoch keiner Schuld bewusst, verfügten sie doch über eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung aus dem Jahr 1991, als es noch keine FFH-Gebiete gab.

Der BUND Ortsverband Grenzach-Wyhlen hatte im Januar eine Anfrage im Landratsamt eingereicht, zu prüfen, ob die Grenzen des FFH-Gebiets auf dem Gelände Am Schacht eingehalten würden. ...

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