Schutt im FFH-Gebiet am Schacht
Die Lagerung von Asphaltbruch überschreitet Grenze des Naturschutzgebietes / Unternehmen legen Genehmigung vor.
GRENZACH-WYHLEN. Wieder gibt es Schlagzeilen aus dem Gelände am Schacht. Nachdem das Asphaltmischwerk im vergangenen Jahr seinen Brenner ungenehmigt mit Braunkohlestaub betrieben hat, sieht es nun so aus, als befände sich Lagermaterial der Firmen Asphaltmischwerk und Baustoffrecycling im Gebiet eines ausgewiesenen FFH-Gebiets. Die Unternehmen zeigen sich jedoch keiner Schuld bewusst, verfügten sie doch über eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung aus dem Jahr 1991, als es noch keine FFH-Gebiete gab.
Der BUND Ortsverband Grenzach-Wyhlen hatte im Januar eine Anfrage im Landratsamt eingereicht, zu prüfen, ob die Grenzen des FFH-Gebiets auf dem Gelände Am Schacht eingehalten würden. ...