Schutz für Bauherren
Seit drei Jahren neu geregelt: Verbraucherbauvertrag für Neubau aus einer Hand.
Katja Fischer
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Bauherren haben ein Recht auf eine Baubeschreibung. Geregelt ist das im Bauvertragsrecht. Obwohl das Gesetz seit drei Jahren in Kraft ist, ist es oft nicht bekannt.
Knapp drei Jahre gibt es nun schon das neue Bauvertragsrecht, das am 1. Januar 2018 in Kraft trat. Aber viele Bauherren wissen nicht wirklich um ihre Rechte. Dabei enthält gerade der neue Verbraucherbauvertrag, der für jeden privaten Neubau aus einer Hand gilt, für sie mehr Rechte als die bis dahin geltenden Regelungen. ...