Schweigeklauseln über das Gehalt sind in Arbeitsverträgen unzulässig
Arbeitsverträge enthalten oft Klauseln, die zur Verschwiegenheit über das Gehalt verpflichten. Diese Scheitern vor Gericht oft an den Interessen des Arbeitnehmers und am Gleichbehandlungsgrundsatz.
Klauseln, die zur Verschwiegenheit über die Höhe des Gehalts verpflichten, sind oft unzulässig. Foto: Gajus (stock.adobe.com)
Nicht nur der Datenschutz oder das Geschäftsgeheimnisgesetz verpflichten Arbeitnehmer, nicht über Betriebsinterna ...