Ein Mann wird am Arbeitsplatz übergriffig. Eine unerwünschte Umarmung, ein Klaps auf den Hintern – als die Übergriffe vor Gericht landen, wird ihm gekündigt. Das Verfahren endet mit Vergleich.
Es soll lange schon bekannt gewesen sein, dass der gekündigte Mitarbeiter Kolleginnen belästigte, ohne dass der Arbeitgeber eingeschritten wäre. Doch zu einer umfassenden Aufklärung wird es aus den verschiedensten Gründen wohl nie kommen.
Es ist Sommer, als Michael A. (Name von der Redaktion geändert) vor Gericht erscheint. Es ...