In Patchwork-Familien ist das Konfliktpotenzial im Erbschaftsfall besonders hoch.
Wird ein zweites Mal geheiratet, sind meist Kinder aus erster Ehe vorhanden. Ein Standardfall, der von unserem Erbrecht aber nur schlecht geregelt ist.
Beispiel: Herr und Frau Müller sind in zweiter Ehe miteinander verheiratet. Beide haben zwei Kinder aus erster Ehe, jeder 100 000 Euro ...