Selenskyj spricht über mögliche Wahl während des Kriegs
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Er sei auch während des laufenden Krieges zu Wahlen innerhalb von 60 bis 90 Tagen bereit, sagte Selenskyj – aber nur, wenn die USA und Europa die Sicherheit des Landes gewährleisten, also Schutz vor künftigen Aggressionen Russlands garantieren. Er bitte die Abgeordneten seiner Fraktion im Parlament darum, entsprechende Gesetzesänderungen vorzubereiten. Das ukrainische Gesetz über das Kriegsrecht verbietet das Abhalten von Präsidentschafts-, Parlaments- und Kommunalwahlen, während das Land einem Angriff ausgesetzt ist. Ähnlich ist es in Deutschland und anderen Ländern geregelt, wo Wahlen erst nach Beendigung des Verteidigungsfalls zulässig sind.