Sexualmörder kommt nicht frei
Erstmals ist in Deutschland Sicherungsverwahrung für einen Täter angeordnet worden, der zur Jugendstrafe verurteilt worden war.
REGENSBURG. Der 31-jährige Sexualverbrecher Daniel I. muss auch nach dem Ende seiner Haftstrafe im Gefängnis bleiben. Das entschied das Landgericht Regensburg gestern. Damit wurde erstmals in Deutschland nach Ablauf einer Jugendstrafe eine nachträgliche Sicherungsverwahrung verhängt.
"Es besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass er im Falle der Freilassung erneut einschlägige Straftaten begehen würde", sagte der Vorsitzende Richter Johann Piendl zur Begründung. Der damals 19-jährige ...