Sicherungsverwahrung gefordert

Der mutmaßliche Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke soll nach dem Willen der Anklage lebenslang in Haft.  

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Die beiden Staatsanwälte Dieter Killmer (rechts) und Daniel Otto  | Foto: BORIS ROESSLER (AFP)
Die beiden Staatsanwälte Dieter Killmer (rechts) und Daniel Otto Foto: BORIS ROESSLER (AFP)

Im Prozess um den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat die Bundesanwaltschaft in ihrem Plädoyer die härteste Strafe des deutschen Strafrechts gefordert. Der Hauptangeklagte Stephan Ernst soll lebenslang in Haft. Damit er nicht vorzeitig freikommen, soll er in Sicherungsverwahrung bleiben.

"Nach unserer Überzeugung ist bei dem Angeklagten Ernst Sicherungsverwahrung anzuordnen", sagte Oberstaatsanwalt Dieter Killmer am Dienstag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt in seinem Plädoyer. Zudem gehe er von einer besonderen Schwere der Schuld bei Ernst aus.
Das würde eine ...

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