Eine Verfassung auf der Höhe der Zeit: In seinen 70 Jahren Geschichte wurde das Grundgesetz mehrere Dutzendmal angepasst. Ein Überblick über den Inhalt, die Änderungen und wegweise Urteile.
Das Grundgesetz besteht, grob gesagt, aus zwei Teilen. Die ersten 19 Artikel enthalten die Grundrechte der Bürger gegen den Staat. Die übrigen Artikel regeln das Binnenleben des Staates: Das Verhältnis von Regierung und Parlament, die Rechte der Opposition, das Zusammenspiel von Bund und Ländern.
Zentrale Normen
Menschenwürde (Artikel 1): "Die Würde des Menschen ist unantastbar."
Dieses Versprechen steht gleich in Artikel 1 des Grundgesetzes, als große Abkehr vom NS-Staat. Der Mensch darf deshalb nicht zum "bloßen Objekt" staatlichen Handelns gemacht werden. Er hat einen "Achtungsanspruch", allein weil er ein Mensch ist. Das gilt auch bei ...