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Überblick

So hat sich das Grundgesetz in 70 Jahren verändert

Christian Rath

Von

So, 19. Mai 2019 um 11:41 Uhr

Deutschland

BZ-Plus Eine Verfassung auf der Höhe der Zeit: In seinen 70 Jahren Geschichte wurde das Grundgesetz mehrere Dutzendmal angepasst. Ein Überblick über den Inhalt, die Änderungen und wegweise Urteile.

Demonstration am „Tag der Pressefreiheit“  | Foto: Britta Pedersen
Demonstration am „Tag der Pressefreiheit“ Foto: Britta Pedersen
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Das Grundgesetz besteht, grob gesagt, aus zwei Teilen. Die ersten 19 Artikel enthalten die Grundrechte der Bürger gegen den Staat. Die übrigen Artikel regeln das Binnenleben des Staates: Das Verhältnis von Regierung und Parlament, die Rechte der Opposition, das Zusammenspiel von Bund und Ländern.
Zentrale Normen
Menschenwürde (Artikel 1): "Die Würde des Menschen ist unantastbar."
Dieses Versprechen steht gleich in Artikel 1 des Grundgesetzes, als große Abkehr vom NS-Staat. Der Mensch darf deshalb nicht zum "bloßen Objekt" staatlichen Handelns gemacht werden. Er hat einen "Achtungsanspruch", allein weil er ein Mensch ist. Das gilt auch bei ...

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