Wer für eine Zigarettenpause nicht ausstempelt, kann zum Betrüger werden. Ein aktueller Fall zeigt, was Arbeitnehmer und Arbeitgeber beachten müssen und was das Arbeitsrecht dazu sagt.
Es ist nicht einfach, Raucher und Nichtraucher im Betrieb zufriedenzustellen. Doch es gibt Möglichkeiten für einen gerechten Interessenausgleich, damit es nicht bis zum (Gerichts-)Streit kommen muss. Einen solchen gab es nun vor dem Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern. Mit dem Ergebnis, dass der Arbeitgeber Raucherpausen nur in den regulären Pausen erlauben muss.
Der aktuelle Fall
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