Account/Login

Fall Carolin G.

Sollten Mautdaten zur Strafverfolgung genutzt werden dürfen?

dpa

Von dpa

Mi, 21. Juni 2017 um 06:57 Uhr

Deutschland

Dem mutmaßlichen Mörder von Carolin G. kam die Polizei auch mit Mautdaten aus Österreich auf die Schliche. Diese dürfen hierzulande nicht zur Strafverfolgung verwendet werden – ein Fehler?

In Deutschland dürfen die Mautdaten ni...ng von Straftaten herangezogen werden.  | Foto: dpa
In Deutschland dürfen die Mautdaten nicht für die Verfolgung von Straftaten herangezogen werden. Foto: dpa
Die Justizminister treffen sich in der Pfalz und sprechen auch über die innere Sicherheit. Der Vorsitzende der Justizministerkonferenz der Länder, Herbert Mertin (FDP), wendet sich gegen die Verwendung von Daten der Lkw-Maut zur Verfolgung von Straftätern. Das will Baden-Württemberg ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Bereits Abonnent/in? Anmelden

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt weiterlesen

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel