Verfassungsgericht hebt Verbot auf / Hochschwarzwälder Apotheken sehen wenig Nutzen und machen dennoch mit.
TITISEE-NEUSTADT (bit). Viermal im Jahr können nun auch die Besitzer von Apotheken ihren Kunden die Pforten zum sonntäglichen Einkaufsbummel öffnen. So will es der Beschluss vom 16. Januar 2002 des Bundesverfassungsgerichtes. Zuvor hatte Gültigkeit, was anno 1956 beschlossen worden war: ...