Account/Login

Urteil in Düsseldorf

Sozialgericht: Jobcenter muss Abiball nicht finanzieren

  • AFP

  • Fr, 15. Februar 2019, 09:27 Uhr
    Liebe & Familie

Zwei Schwestern sind vor dem Düsseldorfer Sozialgericht gescheitert. Sie wollten sich die Kosten, circa 200 Euro, für eine private Schulabschlussfeier zurückholen.

Die Feier war privat.  | Foto: Jens Wolf
Die Feier war privat. Foto: Jens Wolf
Zwei Abiturientinnen sind vor dem Düsseldorfer Sozialgericht mit einer Klage gegen das Jobcenter auf Finanzierung ihrer Teilnahme an einem privaten Abiball gescheitert. Es möge zwar wünschenswert sein, an einer solchen privaten Schulabschlussfeier teilzunehmen, räumte das Gericht in seiner am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung ein. Es habe sich aber nicht um eine schulische Veranstaltung gehandelt. (Az. S 43 AS 2221/18)

Die beiden Schwestern hatten bei dem Jobcenter die Übernahme der Kosten für ihre Teilnahme beantragt und dabei jeweils 100 Euro für die Anmietung einer Lokalität, jeweils 27 Euro für die Ballkarten sowie je rund 50 Euro für neue Kleider und etwa 40 Euro für neue Schuhe geltend gemacht. Es handle sich um einen unabweisbaren Mehrbedarf, argumentierten die Abiturientinnen.

Das Jobcenter lehnte die Kostenübernahme ab - der geltend gemachte Bedarf sei aus der Regelleistung zu bestreiten. Das Sozialgericht bestätigte in seinem nicht rechtskräftigen Urteil die Entscheidung des Jobcenters: Eine Teilnahme an der Veranstaltung sei für die Schwestern nicht verpflichtend gewesen. Es bestehe im Rahmen der Existenzsicherung kein Anspruch darauf, an allen gesellschaftlichen Ereignissen in gewünschtem Umfang teilnehmen zu können.

Zudem habe der Termin der Veranstaltung lange im Vorhinein festgestanden, hob das Gericht hervor. Die Klägerinnen hätten somit das Geld für ihre Teilnahme ansparen oder durch einen Job erwirtschaften können.

Ressort: Liebe & Familie

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare


Weitere Artikel