Spenden sammeln ohne Bewilligung
Bürger müssen selbst entscheiden, ob sie Bittstellern vertrauen.
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WEIL AM RHEIN (nn). Wer bislang mit einer Spendenbüchse in der Stadt von Tür zu Tür gehen oder Passanten auf der Straße ansprechen wollte, musste dafür eine Genehmigung der Stadtverwaltung einholen oder eine Bewilligung einer übergeordneten Behörde vorlegen können. Eine Gesetzesänderung hebt diese Vorschrift nun vom 1. Januar an auf. Im Rathaus glaubt man allerdings nicht, dass man deshalb weniger Arbeit haben wird.
Denn nach Angaben von Gisela Krenzlin, die sich im Rechts- und Ordnungsamt bislang um diese Genehmigungen kümmert, ist ...