Das Landratsamt hat in einer Allgemeinverfügung angeordnet, dass Gastronomiebetriebe eine Sperrzeit einhalten müssen. Außerdem gilt ein generelles Ausgabeverbot von Alkohol.
Das Landratsamt hat am Freitag in einer weiteren Allgemeinverfügung angeordnet, dass von Samstag, 24. Oktober, an Gastronomiebetriebe zwischen 23 Uhr und 6 Uhr eine Sperrzeit einhalten müssen. Diese ...