Sperrstunde sorgt für Unmut

Die neue Benutzungsordnung für den Schlosskeller sorgt im Ortschaftsrat Schmieheim wegen der frühen Sperrstunde für Unmut. Der Keller soll nach den Sommerferien nutzbar sein.  

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Das Schmieheimer Schloss  | Foto: Sandra Decoux-Kone
Das Schmieheimer Schloss Foto: Sandra Decoux-Kone
Bereits im November 2023 beschloss der Ortschaftsrat die Vermietung, die Sperrstunde war damals schon umstritten. Am vergangenen Montag flammte die Diskussion erneut auf.

Die Benutzungsordnung lehnt sich an die des Bürgerhauses Kippenheim an, jedoch mit einer Sperrstunde um 22 Uhr. Der Mietpreis variiert, um auch auswärtige Firmen und Hochzeitspaare anzusprechen. Die Sperrstunde im Schlosskeller ist strenger als im Bürgerhaus, wo das Feiern bis 24 Uhr erlaubt ist. Dafür dürfen die Nutzer den Schlosskeller bereits am Morgen nutzen, die Räumlichkeiten werden von 8 Uhr des Nutzungstags bis 8 Uhr des Folgetags vermietet.

Für Geburtstagsfeiern sei die Sperrstunde unpraktisch, da sie oft länger dauern. Die Sperrstunde soll Anwohnern entgegenkommen und so einem Verbot vorbeugen.

Ortschaftsrat Günter Ackermann kritisiert: "Ich finde es schade, dass das Persönlichkeitsrecht so hoch eingestuft wird, dass jedes kulturelle Leben im Ort zerstört wird. Wie viele Feste finden nicht mehr statt, weil sich jemand gestört fühlt, beschwert und Recht bekommt?" Ackermann betont die Wichtigkeit der Offenheit des Schlosskellers: "Aber mir ist wichtig, dass der Schlosskeller für die Bevölkerung offen ist. Und 22 Uhr ist als Ende für jede Geburtstagsfeier zu früh. Es ärgert mich, dass wir uns in unseren Entscheidungen immer irgendwelchen Regeln beugen müssen." Er lebt an einem belebten Ort und beschwert sich nicht. "Das sehen aber nicht alle so, die wehren sich – und kriegen dann Recht und ich will den Schlossplatz als Festplatz erhalten", entgegnete Hartmann.

Ackermann schlägt vor, für eine bestimmte Anzahl von Veranstaltungen im Jahr Ausnahmen zu machen, ähnlich wie beim Bürgerhaus, wo nur eine bestimmte Anzahl privater Veranstaltungen im Jahr zugelassen ist. Da der Schlosskeller aber für mehr private Anlässe als das Bürgerhaus vermietet werden soll, fürchtet Hartmann, dass die Vergabe der Ausnahmeveranstaltungen willkürlich würde.

Der Ortschaftsrat testet die Schließzeit ein Jahr und will dann evaluieren, wie groß die Nachfrage nach dem Schlosskeller ist, um die Benutzerordnung und Sperrstunde gegebenenfalls anzupassen.
Schlagworte: Günter Ackermann
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