Spielhalle ist "gebietsunverträglich"
Baurechtsbehörde lehnt Bauantrag für Spielhalle ab / Einspruchsfrist bis 14. Dezember / Beschluss über Veränderungssperre vertagt.
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BAD BELLINGEN. Verhaltenes Aufatmen im Gemeinderat und bei den zahlreich anwesenden Bürgern: Die Baurechtsbehörde des Landratsamtes Lörrach hat den Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Ladengeschäfts in der Rheinstraße in eine Spielhalle am 9. November 2017 abgelehnt. Die Begründung: Die Spielhalle ist in der beantragten Form an dieser Stelle nicht zulässig, sie sei "gebietsunverträglich".
Der Bescheid ist noch nicht rechtskräftig. "Die Einspruchsfrist gegen diese Entscheidung läuft noch bis zum 14. Dezember 2017 – bisher ist kein Einspruch erfolgt", verdeutlichte Bauamtsleiter Bernhard Riemer den derzeitigen Sachstand im Gemeinderat. Frank Fuchs (CDU) stellte ...