Behinderung für Müllabfuhr.

Stadt Lörrach kontrolliert verstärkt auf Falschparker in engen Gassen

Wenn parkende Autos keine Rest-Fahrbahnbreite von 3,05 Metern übriglassen, sind sie automatisch Falschparker – auch ohne Parkverbotsschilder. Darunter leidet unter anderem die Müllabfuhr. Nun wird konsequenter kontrolliert.  

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Müllfahrzeuge brauchen einen gewissen Mindestplatz.  | Foto: Daniel Gramespacher
Müllfahrzeuge brauchen einen gewissen Mindestplatz. Foto: Daniel Gramespacher

Nachdem ein Durchkommen für die Müllabfuhr in den schmalen Gassen entlang der Franz-Ehret- und Brückenstraße in letzter Zeit nicht mehr ungehindert oder zum Teil gar nicht mehr möglich war, hat der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Lörrach die Stadt um Unterstützung und um Anordnung von Halteverboten gebeten. Bei einem gemeinsamen Ortstermin mit einer Testbefahrung durch Müllfahrzeuge Ende Juli habe sich der Handlungsbedarf bestätigt, so die Stadt Lörrach in einer Pressemitteilung.

Verengt würden die Fahrgassen zusätzlich durch Hecken und Sträucher, die unkontrolliert über die Grundstücksgrenzen wüchsen. Dies gelte nicht nur für die Webersiedlung, sondern für zahlreiche schmale Gassen und Straßen im gesamten Stadtgebiet. Die Stadt Lörrach appelliert daher erneut an die Anwohnerinnen und Anwohner, die gesetzlichen Regelungen unbedingt einzuhalten.

Beim Parken am Fahrbahnrand darf demzufolge die Restfahrbahnbreite von mindestens 3,05 Metern nicht unterschritten werden. Diese Breite sei notwendig, damit Müllfahrzeuge, Feuerwehr und Rettungsdienste sicher und ohne Zeitverlust durchfahren könnten. Müllfahrzeuge müssten in engen Straßen oft abbrechen oder Rückfahrten einplanen, wenn der Weg versperrt sei. Das beeinträchtige die Entsorgung und erhöhe die Kosten.

Zusätzlich zur Parkproblematik verschärften überhängende Hecken, Sträucher oder Bäume die Situation. Wenn sie in den Straßenraum hineinragen, werde die nutzbare Fahrbahnbreite zusätzlich eingeschränkt. Grundstückseigentümer seien gesetzlich verpflichtet, den öffentlichen Verkehrsraum freizuhalten. Der Lichtraum über Gehwegen müsse mindestens 2,50 Meter, über Fahrbahnen 4,50 Meter hoch freigehalten werden. Seitlicher Bewuchs dürfe nicht in die Fahrbahn oder den Gehweg hineinragen. Der Rückschnitt sei regelmäßig durchzuführen – insbesondere in der Wachstumsperiode zwischen April und Oktober.

Der Lörracher Gemeindevollzugsdienst werde in den kommenden Wochen verstärkt kontrollieren, ob die Durchfahrtsbreiten eingehalten und Grünpflanzen zurückgeschnitten würden. Bei Verstößen drohten Verwarnungen, Bußgelder oder das Abschleppen von Fahrzeugen.

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