Wasserversorger müssen sich in Zukunft auf schärfere Preiskontrollen gefasst machen. Und darauf, dass die zuständigen Kartellbehörden niedrigere Wasserpreise durchsetzen dürfen. Das hat der BGH entschieden.
In dem aktuellen BGH-Fall ging es um ein hessisches Unternehmen, das vom Wirtschaftsministerium des Landes gezwungen wurde, die Wasserpreise um 29 Prozent zu senken. Die höchstrichterliche Entscheidung hat auch für ...