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Grundsteuer-Reform

Städtetag Baden-Württemberg hält Vervielfachung der Grundsteuer im Einzelfall für möglich

Barbara Schmidt
  • Sa, 28. Januar 2023, 12:00 Uhr
    Wirtschaft

BZ-Abo Wenn 2025 die neue Grundsteuer in Kraft tritt, befürchten einige Eigentümer deutliche Mehrbelastungen. Dazu gibt es jetzt eine überraschende Aussage vom Städtetag Baden-Württemberg.

Alter und Wert der Immobilie spielen f...den-Württemberg bald keine Rolle mehr.  | Foto: Jens Büttner (dpa)
Alter und Wert der Immobilie spielen für die Grundsteuer in Baden-Württemberg bald keine Rolle mehr. Foto: Jens Büttner (dpa)
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Kurz vor Ablauf der Frist haben noch längst nicht alle Haus- und Wohnungsbesitzer sowie Gewerbetreibende in Baden-Württemberg ihre Grundsteuererklärung abgegeben. Auch das Land selbst wird die Frist wohl reißen.
Land hält Abgabefrist nicht ein
Wegen des schleppenden Rücklaufs hatte das Land die Abgabefrist einmal verlängert, am 31. Januar ist nun Schluss. Bis Freitag lagen laut Finanzministerium erst 65 Prozent der Feststellungserklärungen zur Grundsteuer B vor. Die Grundsteuer B betrifft alle Grundstücke, die nicht forst- oder landwirtschaftlich genutzt werden. Die Land- und Forstwirtschaft hat bis März Zeit, hier wurden bisher 8 Prozent der Erklärungen eingereicht.
Wer die Frist nicht einhält, bekomme voraussichtlich im ersten Quartal 2023 ein Erinnerungsschreiben, heißt es ...

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