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Kommunalpolitik

Steinener Bürger fordert mehr Transparenz

Robert Bergmann
  • Sa, 30. Mai 2020, 14:05 Uhr
    Steinen

Darf der Gemeinderat in der Verkehrspolitik nichtöffentliche Entscheidungen treffen? Ein Bürger hat da seine Zweifel. Solche Themen müssten öffentlich beraten werden.

Die Diskussion um die Verkehrsprobleme...n getroffen werden, findet ein Bürger.  | Foto: Robert Bergmann
Die Diskussion um die Verkehrsprobleme in Steinen dreht sich seit Jahren im Kreis. Wichtige Entscheidungen sollten aber nicht hinter verschlossenen Türen getroffen werden, findet ein Bürger. Foto: Robert Bergmann
"Öffentlich oder nichtöffentlich?" Nachdem Bürgermeister Gunther Braun im Gemeinderat Ende April verkündet hatte, auf welches Vorgehen sich die Fraktionen im Januar nichtöffentlich in Sachen Verlegung der L138/Bahnübergang und weiterer Verkehrsthemen verständigt haben, hat der Steinener Klaus Schwald die Kommunalaufsicht eingeschaltet. Er ist der festen Überzeugung, dass solche Themen öffentlich vorberaten werden müssen, bevor Beschlüsse gefasst werden.

Es ist nicht das erste Mal, dass sich Klaus Schwald mit der Steinener Verwaltung anlegt. Monatelang hat der Höllsteiner im vergangenen Jahr in Briefen und mit regelmäßigen Statements in der Bürgerfragestunde darauf gedrungen, dass Protokolle der Ratssitzungen und Ausschüsse zeitnah im Amtsblatt veröffentlicht werden müssten. Dies sei Ausdruck demokratischer Transparenz, die der Gemeinde gut zu Gesicht stehe und auf die der Bürger Anspruch habe, so Schwalds feste Überzeugung.

Die Transparenz des demokratischen Diskurses sieht Schwald auch durch die nichtöffentliche Behandlung der Verkehrsprobleme rund um die anstehende Verlegung der Landesstraßen L138 und L135 im Januar mit Verkehrsplaner Johannes Brandsch beeinträchtigt. Bürgermeister Braun hatte Ende April im Gemeinderat als Ergebnis der Beratung hinter verschlossenen Türen bekanntgegeben, dass die Gemeinde beabsichtige, "einen Masterplan zur Verkehrssituation rund um den Ausbau der B 317, die Verlegung der L 135 und der L 138, die Beseitigung eines Bahnübergangs, die Veränderung innerörtlicher Verkehrsströme, den Fuß- und Radverkehr usw. zu erstellen". In seiner Beschwerde bei der Kommunalaufsicht im Landratsamt Lörrach erklärt Schwald nun, dass es "keinen ersichtlichen und nachvollziehbaren Grund" gegeben habe, dieses Thema nichtöffentlich zu behandeln. "Weder war das öffentliche Wohl gefährdet, noch sind die Interessen Einzelner verletzt", so Schwald. Deshalb hat er die Kommunalaufsicht aufgefordert, "den gefassten Beschluss für ungültig zu erklären und den GR anzuweisen, in öffentlicher Sitzung neu zu beraten".
Öffentlich/Nichtöffentlich: In Paragraph 35 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg heißt es wörtlich: Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern; über Gegenstände, bei denen diese Voraussetzungen vorliegen, muss nichtöffentlich verhandelt werden. Über Anträge aus der Mitte des Gemeinderats, einen Verhandlungsgegenstand entgegen der Tagesordnung in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln, wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden. In nichtöffentlicher Sitzung nach Satz 2 gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder, wenn dies ungeeignet ist, in der nächsten öffentlichen Sitzung im Wortlaut bekannt zu geben, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen.

Indes sind es wohl nicht allein formale Gründe, die den Höllsteiner dazu gebracht haben in diesem Fall die Kommunalaufsicht einzuschalten. Das Thema Verkehr in Steinen mit all seinen komplexen Verästelungen liegt ihm auch inhaltlich am Herzen. Und so zeigt sich Schwald in seinem Beschwerdebrief höchst verwundert darüber, dass das Regierungspräsidium nunmehr seit zwei Jahren von der Verwaltung den besagten Masterplan rund um die Landstraßenverlegung und die B317-Kreisel-Probleme einfordere und Steinens Gemeinderat als demokratisch gewählte Vertretung der Bürger bislang noch kein einziges Mal öffentlich über diesen geforderten Masterplan verhandelt habe. Auch vor diesem Hintergrund habe die nichtöffentliche Sitzung vom Januar ein Geschmäckle findet der streitbare Bürger – zumal, wenn dort Planer Brandsch von Planungsbüro Rapp Regioplan auftrete, der "auch in zahlreichen anderen Projekten im Zusammenhang mit der Verkehrsproblematik Steinen tätig ist". In seiner Beschwerde bei der Kommunalaufsicht erwähnt Klaus Schwald diverse weitere Verstöße, die sich die Verwaltung aus seiner Sicht zuschulden hat kommen lassen. Unter anderem geht es dabei um die nach seiner Meinung nicht rechtzeitig erfolgte Bekanntmachung von Beschlüssen auf der Internetseite der Gemeinde, sowie um unbeantwortete Fragen in der Bürgerfragestunde und liegen gebliebene Anträge.

Bürgermeister Braun: Das RP soll Varianten prüfen

Die Bürgerfragestunde am Dienstag nutzte Klaus Schwald, Bürgermeister Gunther Braun zu einer Stellungnahme aufzufordern. Braun reagierte ausweichend, er habe aufgrund eines Außentermins noch keine Zeit gehabt die Eingabe zu lesen. Die nichtöffentliche Sitzung zur Verkehrsthematik im Januar sei aber eine "reine Informationsveranstaltung" für die Gemeinderäte gewesen, erläuterte Braun seine Sicht der Dinge. Womöglich sei es ein Fehler gewesen, dass die Gemeinderäte über das vom Planer vorgelegte Positionspapier in der Sitzung abgestimmt haben, räumte Braun ein: "Eigentlich hätte es eines Beschlusses gar nicht bedurft." Im Übrigen wolle man die diversen im Raum stehenden Varianten zur Lösung der Steinener Verkehrsprobleme vor der öffentlichen Diskussion im Gemeinderat erst noch dem Freiburger Regierungspräsidium vorlegen. Bis das komplexe Thema vor Publikum verhandelt werden könne "müssen wir uns noch in Geduld üben", meinte Braun.

Landratsamtssprecher Thorsten Wrobel schickte am Freitag auf BZ-Nachfrage die entsprechende Passage der Gemeindeordnung (siehe Infobox) und schrieb: "Zum konkreten Punkt sind wir im Austausch mit der Gemeinde. Falls es sich also nicht nur um eine reine Kenntnisnahme, sondern um Neubeschlüsse gehandelt haben sollte, sollten diese in öffentlicher Sitzung nachgeholt werden".
Informationspflicht: Paragraph 41b der GO schreibt vor: "Die in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats oder des Ausschusses gefassten oder bekannt gegebenen Beschlüsse sind im Wortlaut oder in Form eines zusammenfassenden Berichts innerhalb einer Woche nach der Sitzung auf der Internetseite der Gemeinde zu veröffentlichen."

Ressort: Steinen

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Sa, 30. Mai 2020: PDF-Version herunterladen

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