1,34 Millionen Euro am Fiskus vorbeigeschleust / Geständnis, Reue und Schadenswiedergutmachung wirkten strafmildernd.
NÖRDLICHER BREISGAU. Mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und einer Geldauflage von 10 000 Euro hat das Amtsgericht in Freiburg die Steuerhinterziehungen eines Unternehmers aus dem nördlichen Breisgau in Höhe von 1,34 Millionen Euro geahndet. Die Steuerverkürzungen waren ...