Stinkefinger mit 350 PS

Gericht verurteilt Autofahrer wegen fünffacher Beleidigung und Nötigung zu 1800 Euro Geldstrafe.  

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LAUFENBURG. Das Amtsgericht Bad Säckingen hat einen 57 Jahre alten Selbstständigen wegen fünffacher Beleidigung und wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Mai auf der A 98 bei Laufenburg einem vor ihm fahrenden Verkehrsteilnehmer den Stinkefinger gezeigt hat aus Verärgerung darüber, dass der die Überholspur nicht rechtzeitig freigemacht habe.

Die nächste rote Ampel in Laufenburg habe der beleidigte Autofahrer – der sich zum Pech des Beschuldigten als Kripobeamter entpuppte – genutzt, den ...

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